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registergericht | amtsgericht hamburg

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geschäftsführung

alexandra lahrmann - grillet

 

 

AGB`s

§ 1  Geltungsbereich
(1) Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2  Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir
diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Änderungen zu Preisen oder evtuellen Arbeitszeiten, unter Vorbehalt.

§ 3  Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der
Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe für das verarbeitende Material. Bei allen Kunden ist stets eine Vorauszahlung von 50%, ab einem Verkaufswert von 2000,00€ notwendig.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto
zu erfolgen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen
nach Lieferung zu  zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a.  berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, bleiben vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes, maximal jedoch
nicht mehr als 3 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so
sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer
Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware bei unserem Besteller. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter
ist eine Gewährleistungsfrist ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware
ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel
aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die
Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Es ist uns stets  Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. 
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann  der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach
dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller
oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche. 
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und  Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte
Ware nachträglich an einen anderen Ort  als die Niederlassung des Bestellers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch. 
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der
Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang
des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen  den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des
Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind
ausgeschlossen. 
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der
Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der
Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will)
richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.

§ 8  Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist Hamburg.
(3) Änderungen und Ergänzungen  dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses  Vertrages unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.